Wie kann ich digitale Daten abgeben?
Nach Ihrer erfolgreichen Registrierung können Sie mit der Abgabe Ihrer Daten beginnen. Dafür ziehen Sie Ihre ausgewählten Dateien in das Abgabefeld oder klicken in das Abgabefeld, um zu Ihrer Dateiablage zu gelangen und die entsprechenden Dateien auszuwählen.
Wenn das Uploadlimit (50 MB) eingehalten wurde und die Dateiformate den Richtlinien entsprechen, gelangen Sie zum Eingabeformular. Durch das Ausfüllen des Formulars, helfen Sie uns die Dateien zu kontextualisieren.
Tipp: Im Idealfall laden Sie im Zuge einer Abgabe zusammengehörende Dateien hoch, um die Beschreibung dieser zu vereinfachen. Sie können mehrere Abgaben hintereinander durchführen.
Nachdem Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben, klicken Sie auf „Speichern und senden“, um die Abgabe abzuschließen.
Sie können diesen Schritt auch pausieren und Ihre Abgabe als Entwurf speichern, falls Sie später daran weiterarbeiten möchten.
Hier gelangen Sie direkt zur Abgabe.
Welche Dateiformate kann ich hochladen?
Auf Graz sammeln können Sie folgende Dateiformate hochladen
Bilder: jpeg, png, tiff, svg+xml
Textdokumente: pdf, xml, doc, docx, odt, txt, csv, htm, html
Tabellen: xlsx, xls, ods
Audio: wav, flac, mpeg, mp3, mp4
Video: avi, mp4, x-msvideo, x-matroska
Achten Sie darauf, dass die Dateien einem dieser Formate und der Größenbeschränkung von max. 50 MB entsprechen. Sonst wird Ihnen eine Fehlermeldung angezeigt und Sie können nicht zum nächsten Schritt übergehen.
Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Abgabe?
Sie bekommen eine automatisierte E-Mail über das Einlangen Ihrer Abgabe. Prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner, falls Sie keine E-Mail erhalten haben.
Wir bearbeiten Ihre Abgabe innerhalb von 14 Werktagen und bewerten sie nach unserem Kriterienkatalog. Die abgegebenen Dateien müssen einen Graz-Bezug aufweisen, von ausreichender Qualität sein und unsere Bestände ergänzen.
Da wir begrenzten Speicherplatz und begrenzte Depotflächen haben, können wir leider nicht alle Objekte und digitalen Dateien in unsere Bestände aufnehmen. In jedem Fall bekommen Sie eine Rückmeldung per E-Mail von uns.
Welche Rechte werden bei einer Abgabe übertragen?
Um den Abgabeprozess abschließen zu können, ist es notwendig, dass Sie am Ende des Eingabeformulars dem Schenkungsvertrag zustimmen. Mit Ihrer Zustimmung zum Schenkungsvertrag übertragen Sie der Stadtmuseum Graz GmbH neben den Eigentumsrechten auch die Werknutzungsrechte. Bei der Schenkung von digitalen Daten werden Ihnen der unterzeichnete Schenkungsvertrag und ein Übergabeprotokoll, das eine Übersicht über die abgegebenen Dateien enthält, per E-Mail zugesendet. Nach Erhalt des Schenkungsvertrags können Sie innerhalb von 14 Werktagen, von diesem Vertrag zurücktreten.
Im Falle der Schenkung eines analogen Objekts wird der Schenkungsvertrag bei der Übergabe des Objekts ausgefertigt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe benötige?
Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen zu Graz sammeln haben, unterstützen wir Sie gerne.
Sie erreichen uns unter:
[email protected] oder 0316 8727620.
Das Stadtarchiv Graz ist von Montag bis Donnerstag 8-12 Uhr und Dienstag auch 8-16 Uhr telefonisch erreichbar.